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Medienmitteilung: Scheinheiliger Abstimmungskampf auf Befürworterseite

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Bern, 29. Mai 2013
Medienmitteilung

Nein am 9. Juni: 10 Tage bis zur Abstimmung
Scheinheiliger Abstimmungskampf
auf Befürworterseite

10 Tage vor der Abstimmung betont das NEIN-Komitee noch einmal die Faktenlage zur Asylgesetzrevision. Auf der anderen Seite führen die Befürworter indes einen scheinheiligen Abstimmungskampf.

Im Abstimmungskampf zur Revision des Asylgesetzes geben sich die Befürworter der Revision merkwürdig humanistisch. Dieselben Personen, die vor Jahresfrist noch Internierungslager oder die «Nothilfe für alle» forderten, reden heute von der humanitären Tradition der Schweiz und einer «fairen» Asylpolitik, bei der die Betroffenen nicht jahrelang auf den Ausgang ihrer Verfahren warten müssten. Sie reden davon, dass es nun endlich Beschäftigungsprogramme gäbe (die gibt es schon seit Jahren, gewährleistet auf freiwilliger wie institutioneller Ebene). Und sie präsentieren uns auf der Website des JA-Komitees Asylsuchende, die zu Dumping-Löhnen Abfall wegräumen oder in Durchgangszentren (in denen so viele Vertreter des NEIN-Komitees tätig sind oder waren) seit Jahren auf einen Entscheid warten. Die aktuelle Revision lege nun den Grundstein für eine Beschleunigung der Verfahren und sei somit ein grosser Schritt zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen.

Dabei ist klar: Die Umstrukturierung des schweizerischen Asylwesens nach dem «Modell Holland» ist nicht Gegenstand der aktuellen Revision. Die entsprechende Gesetzesvorlage steht noch aus. Einen Vorentwurf für die Vernehmlassung hat das Departement Sommaruga für Mitte Juni angekündigt. Ob dieser Termin indes eingehalten wird, ist derzeit noch fraglich.

Am 9. Juni wird daher nicht über eine Beschleunigung der Verfahren abgestimmt, sondern über Verschärfungen: Weder die Abschaffung des Botschaftsverfahrens noch der Asylausschluss von Kriegsdienstverweigerern haben mit diesem stetig propagierten Ziel der Beschleunigung zu tun. Dasselbe gilt für neu einzurichtende besondere Zentren für «Renitente», die erhöhten Sicherheitspauschalen oder die angeblich «neuen» Beschäftigungsprogramme. Die Reduktion der Beschwerdefristen von 30 auf 10 Tage im Rahmen der Testphase vermindert vor allem die Qualität der Verfahren und schränkt den Rechtsschutz für Asylsuchende massiv ein. Statt der erwarteten Verkürzung der Verfahrensdauer könnte sie im Gegenteil sogar zu deren Verlängerung führen, weil reihenweise Wiedererwägungsgesuche zu erwarten sind.

Die Abschaffung des Botschaftsverfahrens bzw. allgemeiner, der Möglichkeit aus dem Ausland ein Asylgesuch einzureichen (ehemals Art. 20 AsylG) zeigt bereits Konsequenzen. Die Asylgesuchszahlen aus Eritrea sind zurückgegangen – die Lage in Eritrea selber bleibt indes so dramatisch wie eh und je. Eritreische Flüchtlinge, die bislang über das Botschaftsverfahren einen Ausweg fanden, landen nun auf den Strassen Khartums oder im berüchtigten Flüchtlingslager Shagarab. Wer aus dieser Situation heraus will, ist auf Schlepper angewiesen. Gleichzeitig erweisen sich die humanitären Visa, die das EJPD als Alternative zum Botschaftsverfahren anpreist, als Null-Lösung. Seit Inkrafttreten der «dringlichen Massnahmen» im Herbst letzten Jahres wurden gerade einmal sechs solche Visa ausgestellt. Die Weisung des Bundesamtes für Migration (BFM), «dass für Personen, die sich bereits in einem Drittstaat befinden, keine Gefährdung mehr besteht», lässt diesbezüglich sowohl SyrerInnen im Libanon als auch EritreerInnen im Sudan sprichwörtlich im Regen stehen. Eine grosszügige Kontigentspolitik ist ebenfalls nicht ersichtlich. In einigen uns bekannt gewordenen Fällen hat das BFM zudem die Familienzusammenführung im Dublin-Raum verweigert. Es handele sich um Asylgesuche aus dem Ausland und die seien nach der Streichung von Art. 20 AsylG nicht mehr möglich. Das ist ein klarer Verstoss gegen Art. 8 der Dublin-Verordnung, auf die sich das Amt ansonsten gerne beruft.

Die Verschärfungen sind so unhaltbar wie unnötig. Um die Asylverfahren wirklich zu beschleunigen – und zwar im Sinne der Asylsuchenden –, braucht es keine Testphasen und keine Repression, sondern erstens mehr Personal auf allen Ebenen des Verfahrens, also auch beim Bundesverwaltungsgericht. Zweitens kann der Bundesrat das BFM dadurch entlasten, dass er bestimmte Gruppen von Asylsuchenden – zum Beispiel Kriegsdienstverweigerer aus Eritrea oder Flüchtlinge aus Syrien – kollektiv aufnimmt oder ihnen gar kollektiv Asyl gewährt. Dieses Vorgehen erspart den Behörden die aufwändige Einzelfallprüfung. Es gibt den Asylsuchenden schnell Rechtssicherheit und die Möglichkeit, sich in der Schweiz zu integrieren. Die rechtlichen Grundlagen dazu existieren seit langem, der Bundesrat muss nur den Mut haben, sie endlich anzuwenden.

Das NEIN-Komitee ruft deshalb dazu auf, dem irreführenden und inhaltlich platten Abstimmungskampf der Befürworter eine Absage zu erteilen und am 9. Juni ein konsequentes NEIN gegen diese Art von Politik einzulegen.

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